Anlieferung
Die Lieferfahrzeuge können beim Vorplatz des Kongresshauses, Zentralstrasse 60, zum Aus- und Einladen geparkt werden. Während den unten genannten Aufbau- und Abbauzeiten ist ein Sicherheitsdienst zur Einweisung vor Ort. Bitte beachten Sie, dass die Anlieferung am Dienstag nicht vor 14.00 Uhr erfolgen darf.
WICHTIG: Ausserhalb dieser Zeiten dürfen dort keine Fahrzeuge geparkt werden – Sie riskieren, gebüsst zu werden. Nach dem Ausladen ist das Fahrzeug im Parkhaus gegenüber des Kongresshauses auf eigene Kosten zu parken.
Es können keine vergünstigten Tageskarten bei Meister ConCept GmbH bezogen werden.
Fahrzeuge mit mehr als 2.10 m Höhe können die Tiefgarage nicht nutzen und müssen alternativ auf dem Busparkplatz parken. Mehr Informationen finden Sie hier: 24-09_Busparkplätze.pdf
Transport/Aufbau/Abbau
Der Aussteller ist für Transport, Auf- und Abbau seines Standes und für das dazugehörige Material verantwortlich.
| Aufbau/Einrichten | Dienstag, 27. Oktober 2026 | 14.00 - 18.00 Uhr |
| Mittwoch, 28. Oktober 2026 | 06.30 - 08.00 Uhr | |
| Abbau/Räumung | Donnerstag, 29. Oktober 2026 | nach Kaffeepause ab 15.15 - 17.15 Uhr |
Öffnungszeiten für Registration/Sekretariat und Ausstelllung
| Mittwoch, 28. Oktober 2026 | 08.00 - 18.00 Uhr | |
| Donnerstag, 29. Oktober 2026 | 08.00 - 16.30 Uhr |
Badges für Standpersonal
Für die Aussteller Badges gilt folgendes:
- 4m2 = 2 Badges kostenlos
- 6m2 = 2 Badges kostenlos
- 8m2 = 3 Badges kostenlos
- 10m2 = 5 Badges kostenlos
- 12m2 = 6 Badges kostenlos
Für zusätzliche Badges wird ein Unkostenbeitrag von CHF 50.00 pro Badge erhoben.
Zum Bestellen der Namensschilder nutzen Sie bitte die Partnerplattform. Die bestellten Badges können vor Ort an der Registration abgeholt werden.
Standfläche/Platzierung
Ihr Standplatz, resp. die gebuchten Quadratmeter werden am Boden markiert sein. Die reservierte Standgrösse darf nicht überschritten werden. Kontrollen sind nicht ausgeschlossen.
Technische Bestimmungen
Sämtliche Materialien, die zum Standbau verwendet werden, müssen der DIN-Norm für schwer entflammbare Stoffe entsprechen. Den Anweisungen des Kongresshaus-Personals ist (wo nötig) Folge zu leisten. Offenes Feuer und sonstige pyrotechnische Anwendungen sind nicht erlaubt, Fluchtwege und Brandtüren müssen komplett freigehalten werden.
Alle elektrischen Installationen und Geräte müssen den Bestimmungen der schweizerischen Gesetzgebung entsprechen. Die Installationsarbeiten sollten nur von autorisierten Installateuren durchgeführt werden. Bitte beachten Sie, dass Verlängerungskabel und Adapter für importierte Geräte vom Aussteller mitzubringen sind.
Zusätzliches Mobiliar
Zusätzliches und vor Ort bestelltes Mobiliar (Tische, Stehtische, Stühle, spez. Stromanschlüsse) werden Ihnen nach dem Anlass in Rechnung gestellt.
Für Blumen, Pflanzen und Dekorationen ist jeder Aussteller selbst verantwortlich. Gerne können Sie Frau Maria Belen Munoz Gerstein via mariabelen.munozgerstein@biel-seeland.ch oder per Telefon +41 32 329 84 72 für Empfehlungen anfragen.
Versicherung / Haftung
Die Versicherung ist Sache des Ausstellers. Der Aussteller haftet für sein Stand- und Ausstellungsmaterial während der gesamten Dauer der Tagung.
Dies gilt ebenfalls für allfällige durch sein Personal, Standmaterial oder Ausstellungsgut verursachte Verletzungen oder andere Schäden an Personen oder Sachen.
Bei Abwesenheit des Standpersonals wird empfohlen, wertvolle Gegenstände unter Verschluss zu halten. Die Tagungsveranstalter lehnen jede Verantwortung ab für jegliche Art von Schaden, der sich im Zusammenhang mit der Tagung ergeben könnte.
Spedition/Lagerung
Das Kongresshaus Biel steht Ihnen für Fragen bezüglich Speditionsarbeiten, Material-Lagerung und für weitere Informationen zur Verfügung.
Für zurückgelassenes Ausstellungsmaterial lehnen sowohl Veranstalter und Organisatoren der Tagung als auch das Kongresshaus Biel jede Verantwortung ab. Allfällige Entsorgungsgebühren werden an die Firmen weiterverrechnet.
Standreinigung
Das Kongresshaus Biel ist berechtigt, Reinigungsarbeiten, die über das übliche Mass hinausgehen, dem Aussteller in Rechnung zu stellen.
Catering
Sämtliche am Stand konsumierten Speisen und Getränke sind vom hauseigenen Restaurant zu beziehen. Das Mitbringen einer Kaffeemaschine und kleiner Süssigkeiten ist gestattet.
Annullierung
Stornierungen müssen schriftlich bei den BFT eingereicht werden. Bei Stornierungen bis einschließlich 15. Juni 2026 (massgebend ist der Eingang der schriftlichen Mitteilung bei den BFT) werden 50 % der Kosten erstattet. Ab dem 16. Juni 2026 und bei späteren Anmeldungen ist eine Erstattung nicht möglich. Die Stornierungskosten verstehen sich jeweils zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.